Als verantwortungsbewusste und kompetente Ansprechpartnerin in allen Fragen des Arbeitsrechts lege ich besonderen Wert auf kontinuierliche Aus- und Weiterbildung, um dem steigenden Anspruch meiner Mandanten auf professionelle Beratung gerecht zu werden.
Aufgrund meines Fachwissens und der Kenntnis der neuesten Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen ist es mir möglich, im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erfolgreich zu vertreten.
Durch effektives und verhandlungsgeschicktes Auftreten lassen sich dabei oft bereits außergerichtlich Lösungen finden, die weitere Konflikte verhindern. Aber auch in streitigen Gerichtsverfahren vertrete ich Sie mit großem Engagement und dem erforderlichen Nachdruck.
Ich berate und bearbeite in meiner Kanzlei vor allem folgende Bereiche:

  • Abfindung
  • Abmahnung und Kündigung
  • Arbeitsvergütung
  • Betriebsübergang
  • Kündigungsschutz
  • Mobbing
  • Mutterschutzrecht
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Schadensersatzansprüche iSv AGG
  • Urlaubsrecht
  • Zeugnisrecht

Ich vertrete Arbeitnehmer in allen relevanten Fragen und setze mich für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes ein. Ich berate Sie während Vertragsverhandlungen, überprüfe Ihren Arbeitsvertrag, setze Ihren Anspruch auf Lohn, Urlaub und ein wohlwollendes Zeugnis durch. Das  geschieht selbstverständlich unter Beachtung der gesetzlichen Fristen gegen Abmahnungen und Kündigungen.
Im Rahmen meiner Tätigkeit für Arbeitgeber entwerfe und überprüfe ich für Sie Arbeitsverträge und verhandeln über Möglichkeiten zur außergerichtlichen und gütlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Darüber hinaus vertrete und berate ich Arbeitgeber in Kündigungsschutzklagen und setze Kündigungen gerichtlich durch.